Banner Kategorie Sterbegeld

Nicht wenige Menschen machen sich bis ins hohe Alter keine Gedanken darüber, welche Kosten auf ihre Angehörigen im Fall des eigenen Todes zukommen. Doch allein für eine klassische Beerdigung und Grabpflege können schon mal ein paar tausend Euro anfallen.

Vor einigen Jahren entfiel die Unterstützung der Krankenkassen im Sterbefall komplett. Deshalb empfiehlt es sich vorzusorgen – beispielsweise mit einer Sterbegeldversicherung (auch: Sterbeversicherung). In der Regel wird im Sterbefall die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Sie kann das Geld dann zur Deckung der Bestattungskosten verwenden. Der Verstorbene kann jedoch auch bereits zu Lebzeiten einen Bestatter auswählen und den Rahmen sowie die Details für die Bestattung festlegen. In diesem Fall erhält der Bestatter die Leistung direkt und verwendet das Geld gemäß den aufgenommenen Wünschen, beispielsweise für die Trauerfeier und die Beisetzung, den Sarg, die Urne, Grabstein, Grabpflege oder Traueranzeigen.

Diese Dinge sollte man über die Sterbegeldversicherung wissen.Verpflichtende Unterlagen und „höhere Gewalt“

Damit die Sterbegeldversicherung die versicherte Summe nach dem Tod rasch auszahlen kann, sind einige Dinge zu beachten. So müssen die Angehörigen zum Beispiel einige Unterlagen bei der Versicherung vorlegen. Dazu gehören:

  • offizielle amtliche Sterbeurkunde (enthält Geburtsort und Todeszeitpunkt)
  • Versicherungsschein (Vertrag): auf den Verstorbenen ausgestellt
  • Bankverbindung
  • Erbenerklärung oder Erbschein; wenn im Vertrag kein namentliches Bezugsrecht festgelegt ist
  • amtliches (ärztliches) Zeugnis zur Todesursache
  • bei Unfalltod: amtlicher Nachweis über den Unfall wenn mit der Sterbegeldversicherung auch eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde oder wenn der Unfalltod während der Wartezeit eingetreten ist

Hat man diese Unterlagen, bedeutet das: Die Identität und die genaue Todesursache sind eindeutig festgestellt und dokumentiert. Damit ist der Weg weitgehend geebnet für eine rasche Auszahlung. Im Falle von Ereignissen, die man als „höhere Gewalt“ bezeichnet, besteht jedoch oft kein Versicherungsschutz. Dazu zählen unter anderem Terroranschläge oder Kriegshandlungen. Diese Ausnahmen müssen aber in den Vertragsbedingungen enthalten sein. Schwierig kann eine Auszahlung werden, wenn etwa bei Naturkatastrophen Identitäten nicht mehr geklärt oder Opfer nicht mehr gefunden werden können.

Zahlt die Sterbegeldversicherung während der Wartezeit?

Unter dem Begriff Wartezeit versteht man die Zeit, zwischen dem vertraglichen Beginn der Versicherung – er wird in der Police ausgewiesen – und dem ersten Tag, ab dem eine Leistung theoretisch in Anspruch genommen werden kann.

Es macht durchaus einen Unterschied, ob der Versicherte vor oder nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit verstirbt. Bei der Sterbegeldversicherung der LV 1871 beträgt die Wartezeit zum Beispiel nur zwölf Monate. Bereits ab sechs Monaten gibt es eine anteilige Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter.

Anstelle von Wartezeiten gibt es auch Sterbegeldversicherungen mit Gesundheitsprüfung. Sie sind aber nicht sehr weit verbreitet. Die meisten Anbieter einer Sterbegeldversicherung verzichten auf eine Gesundheitsprüfung.

Zahlt die Sterbegeldversicherung bei Unfalltod?

Ob eine Sterbegeldversicherung auch bei Unfalltod leistet, ist abhängig von den Bedingungen. Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 beispielsweise zahlt im Falle eines Unfalltodes die volle Leistung, auch wenn die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.

Wichtig zu wissen: Beim Unfalltod des Versicherten sollten die Angehörigen das Geschehen in der Regel innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden. Es gibt aber auch Versicherungen, die in ihren Vertragsbedingungen bis zu 30 Tage Frist einräumen. Andernfalls kann die Versicherung die Auszahlung ganz oder in Teilen ablehnen. Selbstverständlich gibt es aber auch viele Gründe, warum das nicht immer möglich ist – beispielsweise bei einem Auslandsaufenthalt oder wenn der Angehörige vermisst wird.

Zahlt die Sterbegeldversicherung bei Suizid?

Der Frage nach Suizid wird relativ häufig gestellt. Grundsätzlich kann man sagen: Ein Suizid ist heute kein Grund mehr für eine vollständige Ablehnung seitens der Versicherung. Doch gerade bei diesem Thema ist es wichtig, vor Vertragsabschluss einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.

Zusammengefasst: keine oder nur eingeschränkte Leistungen

Natürlich gibt es bei der Auszahlung Unterschiede zwischen den Versicherungen, aber die nachstehenden Bedingungen sind so gut wie überall gültig.

Einschränkung oder Wegfall:

  • Ein im Vertrag bedachter Angehöriger führt den Tod des Versicherten (auch: Versicherungsnehmer) absichtlich herbei, um die Versicherungssumme zu erhalten.
  • Der Versicherte verstirbt durch eigene „Unruhestiftung“ oder um Hinterbliebenen den Versicherungsbetrag zugänglich zu machen.
  • Der Versicherte verliert durch Krieg oder Terror sein Leben.
  • Vertragsbedingungen werden aktiv verletzt.
  • Die Beitragszahlungen werden nicht vollständig vorgenommen. (Optional kann man den gesamten Beitrag auch einmalig und vollständig zu Vertragsbeginn einzahlen.)

Mögliche Einschränkung, kein vollständiger Wegfall:

  • Der Versicherte begeht Selbstmord.
  • Der Versicherte verstirbt bereits innerhalb der Wartezeit.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor Abschluss eines Vertrages immer genau die Versicherungsbedingungen prüfen.

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