Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Wer bekommt die Sterbegeldversicherung ausgezahlt?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Sterbegeldversicherung Auszahlung

    Sterben ist kein Thema, mit dem man sich gerne im Alltag auseinandersetzt. Um jedoch sich und seine Hinterbliebenen abzusichern, bietet sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung an. Hierbei ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die Auszahlung des Sterbegeldes zu informieren. Hier stellt sich oft die Frage, wer eigentlich nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung ausgezahlt bekommt.

    Hier liegt die Entscheidung ganz klar bei Ihnen. Sie haben die Möglichkeit einen Bezugsberechtigten festzulegen, welcher die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme erhält. Sollten Sie keine Bezugsberechtigten festlegen, leistet die LV 1871 im Todesfall an die Erben des Versicherten.

    Entscheiden Sie sich für eine Bezugsberechtigung, können Sie hier zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht wählen. Beim widerruflichen Bezugsrecht wird im Versicherungsfall die Zahlung an die bezugsberechtigte Person geleistet. Das Bezugsrecht kann jedoch bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geändert werden.

    Sollten Sie sich für ein unwiderrufliches Bezugsrecht entscheiden, kann eine spätere Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten vorgenommen werden.

    Bei Sterbegeldversicherungen sind bei der Auszahlung meist noch Wartezeiten beziehungsweise Staffelungen zu beachten. Die Wartezeit läuft bei den Tarifen Sterbegeld und Sterbegeld Plus der LV 1871 die ersten 6 Monate ab Versicherungsbeginn. In diesem Zeitraum erfolgt eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge abzüglich 100 Euro. Im Anschluss an die Wartezeit folgt eine Staffelung. Während dieser Dauer wird die vereinbarte Versicherungsleistung anteilig ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherten und dem Todeszeitpunkt. Je höher das Eintrittsalter des Versicherten, desto kürzer ist die Staffelungsdauer und umso schneller ist die volle Versicherungssumme garantiert. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht bei Unfalltod.

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    Beantragung der Auszahlung

    Beantragung der Auszahlung

    Um die Versicherungsleistung im Todesfall zu beantragen, muss dieser von den Hinterbliebenen unverzüglich gemeldet werden. Zudem benötigen Sie Unterlagen wie den Versicherungsschein, eine amtliche Sterbeurkunde und eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache. Diese Auskünfte benötigen Versicherer, um den Versicherungsfall festzustellen und den Umfang der Leistung zu ermitteln.

    Weitere Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung

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    Sterbegeldversicherung Senioren

    Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.

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    Sterbegeldversicherung Rechner

    Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.

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    Sterbegeldversicherung Steuer

    Alle Infos zur steuerlichen Behandlung von Sterbegeldversicherungen.

    Älteres Paar umarmt sich

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    Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit

    Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.

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