Banner Kategorie Sterbegeld

Was viele nicht wissen: Früher haben die Krankenkassen die Kosten für die Beerdigung übernommen, doch seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Die Kosten müssen von den Hinterbliebenen gezahlt werden; zusätzlich zu den emotionalen und organisatorischen Belastungen, die jeder Trauerfall mit sich bringt. Wer seinen Angehörigen diese Sorgen ersparen und sie finanziell absichern will, sollte sich über die passenden Vorsorgemöglichkeiten Gedanken machen. Außerdem: Wer sich frühzeitig über seine eigene Beerdigung Gedanken macht, kann die Zeremonie nach den eigenen Wünschen gestalten. Deshalb lohnt sich eine Absicherung auch für Menschen ohne Familie.

Aber auch wer eine Familie oder andere Angehörige hat, kann natürlich schon im Voraus bestimmen, wie die Bestattung aussehen und wofür das Kapital eingesetzt werden soll. Möglich ist das zum Beispiel mit einem Bestattungsvorsorgevertrag. Darin kann man bestimmen, wie die Bestattung aussehen soll – vom Blumenschmuck bis zur Musik. Der Vertrag wird im Normalfall beim Bestatter der Wahl hinterlegt. Anja Shaukat ist Direct Sales Managerin bei der LV 1871 und Expertin für das Thema Sterbegeldversicherung. Sie sagt: „Auf diese Weise kann man sich unangenehme oder ungewollte Diskussionen mit den Angehörigen über die Gestaltung der Beerdigung ersparen.“

Kosten für Beerdigung häufig unterschätzt

Aber Achtung: Die Kosten für eine Beerdigung können schnell in die Tausende gehen. „Sie unterscheiden sich natürlich je nach Region und den eigenen Wünschen für Bestattungszeremonie oder Grabpflege, aber grob geschätzt sollte man mit mindestens 4.500 Euro rechnen“, erklärt Anja Shaukat. „Natürlich können die Kosten diesen Betrag auch schnell übersteigen.“ Die wenigsten Menschen haben diesen Betrag auf der hohen Kante oder unter dem Kopfkissen. Auch deshalb lohnt es sich, finanzielle Vorsorge zu treffen.

Wer sich dazu entschließt, finanziell für die Bestattung vorzusorgen, steht vor der Frage, welches die am besten geeignete Form ist. Häufig werden Sterbegeldversicherung oder eine Risikolebensversicherung als Formen der Vorsorge genannt. „Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bestattungsvorsorge zu betreiben. Keine davon hat allerdings so zielgenaue und zuverlässige Vorteile wie eine Sterbegeldversicherung“ sagt Anja Shaukat.

Sterbegeldversicherung: Zielgenaue Vorsorge für Bestattungskosten

Bei einer Sterbegeldversicherung zahlt man einen monatlichen Beitrag. Die Höhe hängt vom Alter der Versicherten ab und von der vereinbarten Versicherungssumme. Im Todesfall zahlt die Sterbegeldversicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten zur freien Verfügung aus. Wer bezugsberechtigt ist, lässt sich individuell festlegen. Bezugsberechtigte können entweder die Hinterbliebenen sein, ein Bestatter oder jede andere beliebige Person. Für Anja Shaukat liegt der Vorteil einer Sterbegeldversicherung auf der Hand: „Alle bis zu diesem vereinbarten Betrag durch den Trauerfall entstehenden Kosten können damit beglichen werden, ohne dass innerhalb der Familie Geldsorgen oder Streitigkeiten aufkommen.“

Bei der LV 1871 kann man eine Sterbegeldversicherung unkompliziert online abschließen. Der Gesundheitszustand oder eine Krankheit spielen dabei keine Rolle, denn die LV 1871 nimmt beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung keine Gesundheitsprüfung vor. Kunden müssen dafür lediglich eine Wartezeit in Kauf nehmen. Bei der LV 1871 sind es in vielen Fällen zwölf Monate, aber schon ab dem sechsten Monat besteht anteiliger Versicherungsschutz. Und noch etwas sollte man bedenken: Bei Tod durch einen Unfall zahlt die LV 1871 auch schon während der Wartezeit die volle Leistung aus, in verschiedenen Tarifvarianten sogar die doppelte Versicherungssumme.

Risikolebensversicherung: Absicherung für die Angehörigen und Hinterbliebenen

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung dagegen ist das Ziel im Normalfall nicht die finanzielle Vorsorge für die Bestattung. „Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, möchte, dass seine Hinterbliebenen oder Geschäftspartner finanziell abgesichert sind“, erläutert Anja Shaukat. Auch bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Falle des Todes der versicherten Person an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Sie sollen damit aber nach dem Tod des Versicherungsnehmers ihren Alltag bestreiten oder das gemeinsame Unternehmen fortführen können. Auch ein Immobilienkredit lässt sich damit absichern. So können mit der Versicherungssumme die verbleibenden Verbindlichkeiten bestritten werden.

Wie bei der Sterbegeldversicherung hängt auch bei der Risikolebensversicherung die Versicherungssumme von der persönlichen Situation und den Wünschen ab. Es gibt es verschiedene Modelle für eine Risikolebensversicherung. Eine klassische Risikolebensversicherung empfiehlt sich für Familien, damit die Kinder abgesichert sind, wenn ein oder beide Elternteile sterben sollten. Bei der sogenannten verbundenen Risikolebensversicherung sichern sich zwei Personen gegenseitig ab. Sie eignet sich zum Beispiel für Geschäftspartner oder Ehepaare ohne Kinder.

Die Versicherungssumme wird beim Tod eines der beiden an die verbleibende Person oder einen vorher bestimmten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme hingegen werden oft abgeschlossen, um die Rückzahlung eines Kredits auch im Sterbefall zu garantieren. Diese Form empfiehlt sich zum Beispiel bei einem Hauskauf, da ja auch die Darlehenssumme durch die Tilgungen fällt.

Anders als bei einer Sterbegeldversicherung ist bei einer Risikolebensversicherung die Gesundheitsprüfung obligatorisch. Damit kann sich der Versicherer einen Überblick über den Gesundheitszustand der Antragsteller verschaffen und das Risiko eines Todesfalls besser einschätzen. Eine Krankheit kann also durchaus ein Ausschlusskriterium sein.

Sterbegeld: Zielgenaue Absicherung für die eigene Beerdigung

Eine Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag der LV 1871 hat ergeben, dass zwei Drittel der Deutschen eine klare Vorstellung von einem würdevollen Begräbnis haben. Dennoch haben genauso viele nicht für ihr Begräbnis vorgesorgt. Doch es lohnt, sich darüber rechtzeitig Gedanken zu machen. Die sinnvollste und zielgenauste Form für die Vorsorge für die Bestattung ist eine Sterbegeldversicherung, denn ihr Ziel ist nicht die Rendite, sondern die finanzielle Absicherung eines Begräbnisses – auch und gerade falls der Tod früher eintritt als erwartet. Deshalb sollten gerade Menschen, die nicht über ein entsprechendes Finanzpolster verfügen, über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken.

Und auch für den richtigen Zeitpunkt hat Expertin Anja Shaukat von der LV 1871 noch einen Tipp: „Wir bieten Sterbegeldversicherungen schon für Menschen ab 40 an. Doch wer jünger ist, muss über einen längeren Zeitraum Beiträge zahlen, bevor er oder sie Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme hat. Längstens dauert es drei Jahre. In der Regel ist eine Sterbegeldversicherung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt relevant. So erhalten Menschen ab dem 60. Lebensjahr die volle Versicherungssumme schon nach einem Jahr erhalten.“

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