Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871

Sparfüchse haben es schon seit längerem schwer bei den Banken. Niedrigzinsen verhindern, dass das angesparte Geld nennenswerte Erträge einbringt. Viele vernachlässigen deshalb das Sparen gleich ganz. Doch langfristig ist das kontraproduktiv. Dabei gibt es nach wie vor lohnende Möglichkeiten, sein Geld über die Zeit zu vermehren. Ein Beispiel dafür sind vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei handelt es sich um finanzielle Hilfe vom Arbeitgeber und vom Staat. Man muss diese „Geldgeschenke“ nur beantragen.

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige, vom Arbeitgeber geförderte Geldleistungen, die monatlich zwischen 0 und 40 Euro betragen können. Dieses Geld wird auf ein gesondertes Sparkonto überwiesen und angelegt. Es sind verschiedene Anlageformen möglich. Ansprüche auf diese Leistungen haben Angestellte, Beamte und Auszubildende. Abhängig von bestimmten Einkommensbereichen können noch staatliche Förderungen hinzukommen. Diese nennen sich Arbeitnehmersparzulage.

So geht man am besten vor

Wer seine Sparbeträge auf diese Weise vermehren will, sollte sich zunächst erkundigen, ob er seitens seines Arbeitgebers einen Anspruch auf die Leistungen hat, da dieser nicht unbedingt etwas beitragen muss. Hat man einen Tarifvertrag, sind solche Zuschüsse dort in der Regel festgehalten. Ist geklärt, wie viel das Unternehmen hinzugibt, muss man sich um einen Sparvertrag oder ein anderes Finanzprodukt kümmern, welches mit VL kompatibel ist.

Einmal abgeschlossen, erhält man eine Bestätigung mit allen notwendigen Daten, die man in der Personalabteilung einreicht. Der Arbeitgeber zahlt dann seinen Anteil direkt auf das entsprechende Sparkonto ein. Gegebenenfalls muss die Arbeitnehmersparzulage noch mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragt werden.

Und wenn der Arbeitgeber nichts zahlt?

Nicht jeder Arbeitgeber zahlt die ganzen 40 Euro für die vermögenswirksamen Leistungen ein. In manchen Branchen sind 20 Euro üblich, andere zahlen bloß knapp sieben Euro. Es ist aber möglich und ratsam, aus eigener Tasche auf 40 Euro aufzustocken. Denn die staatliche Arbeitgebersparzulage gibt es auf die vollen Sparbeiträge, nicht nur auf den Teil des Arbeitgebers.

Auch wenn dieser gar nichts beitragen will, muss dies nicht heißen, dass diese Sparform für den Angestellten ausgeschlossen ist. Man kann ja selbst vollständig für die 40 Euro aufkommen. Das Geld wird dann direkt vom Nettoeinkommen auf das Sparkonto überwiesen.

Dauer des Vertrages

Sparverträge im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen, die eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, haben oft eine Laufzeit von sieben Jahren. Davon müssen in den ersten sechs Jahren regelmäßig Beiträge eingehen. Im siebten Jahr ruht der Vertrag. Erst nach Abschluss des siebten Jahres kann der Sparer sich sein Geld auszahlen lassen. Dann erhält er sein Erspartes plus der Zinsen und der Arbeitnehmersparzulage wieder, wobei noch die Kosten abgezogen werden, die bei der jeweiligen Sparform angefallen sind.

Diese Sparmöglichkeiten gibt es bei den VL

Diese Sparmöglichkeiten gibt es bei den VL

Ein Banksparplan ist im Endeffekt nichts anderes als ein Sparbuch, auf das Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen können. Bei dieser Sparvariante gibt es allerdings keinen Anspruch auf staatliche Arbeitnehmersparzulage. Deshalb bietet der Banksparplan sich eher für die an, die über den entsprechenden Grenzbeträgen verdienen und ihr Geld möglichst konservativ anlegen wollen. Es gibt kaum risikobehaftete Wertschwankungen, aber auch nur sehr geringe Zinssätze.

Vermögenswirksame Leistungen bieten viele Sparmöglichkeiten.

Bausparvertrag

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, ist mit einem Bausparvertrag gut beraten. Hierbei zahlen viele Menschen gleichzeitig in einen kollektiven Topf ein und erhalten dafür Bausparkredite, mit denen Sie einen Immobilienkauf finanzieren können. Bausparen wird bei den vermögenswirksamen Leistungen mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent bezuschusst. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 17.900 Euro. Bei Ehepaaren liegt die Grenze doppelt so hoch, also bei 35.800 Euro.

Dabei ist zu beachten, dass das zu versteuernde Einkommen nicht gleich dem Bruttoeinkommen ist. Beim zu versteuernden Einkommen lassen sich nämlich vom Bruttobetrag noch Kinderfreibeträge abziehen. Wer also mit seinem Bruttoeinkommen über der entsprechenden Grenze liegt und Kinder hat, bewegt sich möglicherweise dennoch im bezuschussbaren Rahmen. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen genau ist, lässt sich im Steuerbescheid nachlesen.

Aktienfonds und ETFs

Ebenfalls fördern lassen sich Anlagen in Aktienfonds und ETFs (Exchange Traded Funds). Bei Aktienfonds werden die Sparbeträge in Pakete von mehreren Aktiengesellschaften investiert. Welche das genau sind, kann man selber entscheiden oder dies dem Finanzberater seines Vertrauens überlassen. ETFs sind Indexfonds, die Wertentwicklungen von Börsenindizes abbilden und wie Aktien als Wertpapiere gehandelt werden.

Dabei sind sie meist kostengünstiger als Aktienfonds. Wer maximal 20.000 Euro (als Ehepaar 40.000 Euro) zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, kann bei Aktienfonds und ETFs mit 20 Prozent staatlicher Förderung rechnen. Bei einer Sparsumme von 40 Euro monatlich kämen also maximal 480 Euro im Jahr dazu.

Immobilienkredit tilgen

Es ist durch vermögenswirksame Leistungen auch möglich, seinen bereits vorhandenen Immobilienkredit zu tilgen. Bei dieser Variante wird das Geld nicht auf einen Sparvertrag, sondern direkt als Tilgung an die entsprechende Bank überwiesen. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie bei einem Bausparvertrag, nämlich ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 17.900 Euro mit einer Förderung von 9 Prozent.

Wer also dabei ist, ein Haus abzubezahlen, sollte sich diese Möglichkeit der Rückzahlung genau anschauen. Diese kann oft lohnenswerter sein, als seinen Immobilienkredit mit Hilfe von konservativen Geldanlagen zurückzuzahlen.

Vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersversorgung

Einen unkomplizierten Einstieg in die betriebliche Altersversorgung bietet sich Unternehmen und deren Mitarbeitern über die Form der Direktversicherung. Noch attraktiver wird diese Form der Vorsorge mit Umwandlung von Zahlungen, die normalerweise als vermögenswirksame Leistungen (VL) angespart werden. Bei der herkömmlichen Anlage von VL erhöhen diese immer auch das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Dadurch fallen entsprechend Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Zahlt man die VL jedoch direkt in eine betriebliche Altersversorgung ein, bleiben die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei. Durch diesen Steuervorteil hat man zusätzlich die Gelegenheit noch weitere Teile des Bruttolohns in die betriebliche Altersversorgung einzubezahlen und dennoch, im Vergleich zur klassischen VL-Anlage, netto das Gleiche ausgezahlt zu bekommen. Unternehmen sparen bei diesem Modell Sozialversicherungsbeiträge.

Worauf warten Sie?

Wer also als Angestellter oder Beamter das Recht auf vermögenswirksame Leistungen hat und dazu noch vom Arbeitgeber unterstützt wird, sollte dies in jedem Fall in Anspruch nehmen. Ob man damit Eigenheim, Rente oder Privatvermögen aufpolstern will, entscheidet jeder für sich. Je früher jemand mit einer entsprechenden Sparform beginnt, desto mehr lohnt es sich über die Jahre hinweg.

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