Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871

Mit diesen Fragen verbinden wir in der Regel die wirtschaftliche Absicherung für den Fall einer Erkrankung. Die wichtigste Vorsorgegarantie ist zuerst einmal jedoch eine Krankenversicherung. Es besteht sogar eine Pflicht zur Krankenversicherung. Das bezieht sich allerdings nicht auf die Pflicht des zu Versichernden, sondern auf Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und Institutionen, die für Sozialhilfe zuständig sind.

Menschen, die nicht als Arbeitsuchende gemeldet sind oder Selbständige müssen zwar von den gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, aber vor allem müssen sie sich selbständig melden.

Von Lohnfortzahlung über Krankengeld bis zur Erwerbsminderungsrente

Ohne weitere, privat abgeschlossene Versicherungen gliedert sich die Versorgung für Arbeitnehmer in drei Abschnitte:

  1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, das seit mindestens vier Wochen besteht, zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang den vollen Lohn weiter. Das gilt auch für Auszubildende, Teilzeitbeschäftige, Minijobber, studentische Aushilfen und befristet angestellte Arbeitnehmer: Wer sich allerdings zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit in Elternzeit befindet, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da in diesem Fall das Arbeitsverhältnis ruht.

  2. Krankengeld

    Sollte die Arbeitsunfähigkeit auch nach sechs Wochen noch bestehen, muss der Arbeitgeber die Einstellung der Lohnfortzahlung der Krankenversicherung seines Arbeitnehmers mitteilen. Diese wird sich automatisch an den Erkrankten wenden und das Krankengeld überweisen. Dessen Höhe ist vom jeweiligen Einkommen abhängig, beträgt aber maximal 90 Prozent des letzten Netto-Einkommens. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen gezahlt. Wichtig für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie zahlen im Regelfall einen ermäßigten Beitrag von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag und sind damit vom Krankengeld ausgenommen.

  3. Erwerbsminderungsrente

    Nach 78 Wochen und einer weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit muss die betroffene Person einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung stellen. Voraussetzung ist, dass man insgesamt mehr als fünf Jahre zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt hat – sowie davon wiederum drei Jahre im Laufe der letzten fünf Jahre. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Rentenanspruch zu einem bestimmten Alter. Dieses Berechnungsalter beträgt seit dem 01.01.2020 das vollendete 67. Lebensjahr. Damit ist die Rente in den letzten fünf Jahren zwar für alle Empfänger etwas angehoben worden, allerdings liegt sie bei den meisten Empfängern immer noch unterhalb der Grundsicherung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Grundlage

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört deswegen zum empfohlenen Standard für Arbeitnehmer – neben der Kranken- und der privaten Haftpflichtversicherung. Zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente soll hier zumindest die Lücke bis zur Grundsicherung geschlossen werden.

Wichtig: Nicht selten werden gerade jüngeren Menschen Kombiprodukte aus Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung angeboten. Die passen aber beide aus Sicht eines Versicherungsnehmers oft nicht gut zusammen. Sofern man nicht auf einen bestimmten Versicherer fixiert ist, sollte man bei Kombinationen aus beiden Folgendes berücksichtigen:

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die Bedingungen für einen ebensolchen Zustand das zentrale Auswahlkriterium sein. Abgedeckt sind dabei sowohl Krankheiten als auch Folgen durch Unfälle – ganz gleich, ob im privaten oder beruflichen Kontext geschehen. Entscheidend ist hier der Grad der Beeinträchtigung beziehungsweise der Prozentsatz der Behinderung. In Bezug auf die Höhe der Versicherungsbeiträge macht es dabei zusätzlich Sinn, sie zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt im Berufsleben abzuschließen.

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Eine Risikolebensversicherung hat einen ganz anderen Zweck und andere Voraussetzungen. Sie ist primär auf die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten ausgerichtet. Hierbei geht es also nicht um den Grad einer Beeinträchtigung durch Krankheit oder Unfall. Entsprechende Gesundheitsfragen, die zu einer Ablehnung seitens des Versicherers führen können, zielen eher auf schwere Krankheiten mit einer höchstwahrscheinlich absehbaren Lebenserwartung ab. Dazu gehören etwa bereits bestehende Tumorerkrankungen, HIV- oder Hepatitis-Infektion, Leberzirrhose, Nierenversagen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie ernsthafte Suizidversuche.

Bevor also eine mögliche Familienplanung nicht zumindest schon in Angriff genommen wird, kann man durchaus mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung warten. Zudem machen hierbei Altersunterschiede etwa zwischen Anfang und Ende 20 hinsichtlich der Beitragshöhe meist wenig aus.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für die Absicherung im Krankheitsfall. Folgende Modelle werden zuweilen als solche angeboten. Sie sind es jedoch nur bedingt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur für besondere Berufsgruppen

Dieses Versicherungsmodell funktioniert ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Während diese jedoch erst in Kraft tritt, wenn man zu mindestens 50 Prozent im bisherigen Beruf eingeschränkt ist, sind die Regelungen zur Erwerbsunfähigkeit nicht eindeutig.

Hinsichtlich der Kosten für Versicherungsnehmer kann diese Versicherung allerdings aufgrund anderer Prämienmodelle für körperlich hart arbeitende Menschen wie Handwerker eine Alternative darstellen. Hier sollte man aber sehr genau vergleichen.

Dread-Disease- oder Critical-Illness-Versicherungen

Hier sind die Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung deutlicher. Psychische Erkrankungen wie etwa Burnout oder Depressionen werden generell von einer Dread-Disease-Versicherung nicht abgedeckt. Auch der Grad der Arbeitsfähigkeit des Versicherten ist irrelevant. Hierbei geht es um „kritische“ Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Parkinson oder Multiple Sklerose. Doch sind dabei unter anderem auch die Heilungschancen relevant. Und die sind ja beispielsweise bei verschiedenen Krebserkrankungen sehr unterschiedlich und von vielen Faktoren abhängig. All das sollte bei der Ausarbeitung des Vertrags besonders berücksichtigt werden.

Wenn allerdings eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr möglich ist, zum Beispiel aus Altersgründen, bei Hochrisiko-Berufen, bestimmten Vorerkrankungen oder genetischen Veranlagungen, können hierdurch sinnvolle Absicherungen erreicht werden.

Fazit

Für die meisten Arbeitnehmer ist die Absicherung im Krankheitsfall durch die Berufsunfähigkeitsversicherung essentiell. Denn sonst kann man spätestens nach etwa eineinhalb Jahren schnell auf die Grundversorgung fallen. Mit speziellen Risiken behaftete Berufsgruppen oder Menschen, die unter sehr besonderen Umständen arbeiten, sind normalerweise ohnehin für außergewöhnliche Absicherungen sensibilisiert. Wer glaubt, dahingehend Bedarf zu haben, ist bei einem Versicherungsberater sicher gut aufgehoben.

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