Unter einem Dach wohnen oder leben

Miteinander wohnen oder miteinander leben – beides hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch als Mehrgenerationenhaus manifestiert. Allerdings gibt es dahingehend Unterschiede.

Miteinander leben im Mehrfamiliengenerationenhaus bedeutet, dass diese Häuser über separate Wohneinheiten verfügen, mit eigenen Küchenzeilen, Küchen sowie Badezimmern und Eingängen. Das pendelt zwischen kleinen Appartements über Wohnungen mit mehreren Zimmern bis hin zu Doppelhaushälften. Im Zentrum der Einrichtungen stehen offene Treffs – Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Salons, große Wohnzimmer, Spielzimmer oder Terrasse und Gärten.

Solche Häuser werden nicht selten auch von offiziellen Trägern unterhalten. Damit verbunden sind nicht nur Raum-, sondern auch professionelle Betreuungen von der Physiotherapie über gemeinsame Mittagstische bis zu Freizeit- und Bildungsangeboten.

Miteinander wohnen im Mehrfamiliengenerationenhaus funktioniert auf Basis des WG-Prinzips. Jeder hat zwar einen oder zwei eigene Räume aber Bad, Küche und in der Regel auch Aufenthaltsraum sowie Flur und Eingang werden gemeinsam geteilt.

Gemeinschaft, Familie, Pflege

Das Ziel ist beiden Formen gemeinsam. Es sollen wieder mehr als zwei Generationen zusammen einen gemeinsamen Lebensraum unter einem gemeinsamen Dach leben. Das kann sich auf eine Familie beschränken, muss es aber nicht. Gesetzlich relevant, etwa für Förderungen, ist hier die Anzahl verschiedener Generationen, nicht deren Verwandtschaftsverhältnisse zueinander.

Die allgemeinen Vorteile liegen auf der Hand:

  • Stärkung eines gesellschaftlich relevanten Gemeinschaftsgefühls
  • Stärkung der häuslichen Pflege in Qualität und Umfang
  • Stärkung der Institution Familie durch mehr miteinander verbrachte Zeit
  • Bessere Betreuungsmöglichkeiten für Senioren und Kinder
  • Häuser oft barrierefrei gebaut oder umgebaut
  • Mehr Kontaktmöglichkeiten, Verhinderung von Isolation im Alter

Passt meine Persönlichkeit zum Mehrgenerationenhaus?

Wer für sich selber einen Umzug in ein Mehrgenerationenhaus plant oder gar eine Investition als zukünftiger Miteigentümer, sollte sich unabhängig von den verschiedenen Umsetzungsformen ernsthaft einige Fragen beantworten.

Egal ob separate Wohneinheit oder WG-Modell – diese Häuser sind auf Menschen ausgelegt, die miteinander leben wollen, nicht nur nebeneinander. Ist mir der Unterschied klar?

Mehrere Generationen bedeutet fast immer sehr unterschiedliche Lebensarten und Lebensgewohnheiten. Lärm und Gerüche (von Menschen und Tieren) treten im Zweifel intensiver und vielschichtiger auf. Vor allem Lärm ist etwas, das Menschen in ganz unterschiedlichen Dosen und zu unterschiedlichen Zeiten krank machen kann. Wer beispielsweise lange keinen in der Nachbarschaft hatte, sollte sich fragen: Weiß ich, was da auf mich zukommen könnte?

Gegenseitige Fürsorge als Lebensmodell bedeutet: keine „Kernarbeitszeiten“ für persönliches Engagement. Man hilft sich gegenseitig, ohne darauf zu achten, wie viel der Nachbar macht. Es gibt keine Ansprüche auf Gegenleistung. Die Gegenleistung besteht aus dem Zusammenleben, dem gegenseitigen Respekt und der Sicherheit, nicht alleine gelassen zu werden. Will ich es nur mal versuchen oder bin ich dazu bereit, weil ich weiß, was ich tue?

Alle Modelle beinhalten anteilig mehr gemeinschaftliche Kostenpunkte als in klassischen Miet- oder Eigentümer-Verhältnissen. Denken Sie auch an Faktoren wie Barrierefreiheit! Überhaupt kommen mehr Verpflichtungen und Verantwortung für andere auf mich zu. Wie kompromissbereit, wie konflikt- und kritikfähig, wie flexibel bin ich?

Organisationsformen für das eigene Mehrgenerationenhaus

Ganz gleich, ob am Anfang eine bestehende Immobilie oder eine potenzielle Gemeinschaft besteht. In allen Fällen sollte vor Beginn der konkreten Planungen eine passende Rechtsform für die Gemeinschaft gefunden werden. Denn dadurch ergeben sich wichtige Rechte und Pflichten für alle Beteiligten.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Diese Rechtsform (GbR) ist die administrativ am wenigsten aufwendige. Die Organisation des Zusammenlebens erfolgt zentral über eine gemeinsame, natürlich schriftlich festgehaltene Zweckverfügung. Allerdings haftet jedes Mitglied mit seinem Privatvermögen. Diese Rechtsform wird normalerweise bei kleinen Gruppen angewendet.

Eingetragener Verein

Im Gegensatz zur GbR muss ein eingetragener Verein einerseits gemeinnützige Ziele verfolgen, darf aber andererseits keine wirtschaftlichen Ziele beinhalten. Vorteile liegen bei einer wenig aufwändigen Administration und ebenso klaren wie einfachen Strukturen.

Eingetragene Genossenschaft

Die Form der Genossenschaft findet man bei Wohnprojekten wie Mehrgenerationenhäusern häufig. Es geht fast immer darum, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Jedes Mitglied erwirbt Genossenschaftsanteile, um ein Genossenschaftsvermögen aufzustellen. Die Höhe der Anteile wird dabei häufig von der Größe der jeweiligen Wohneinheiten bestimmt. Das gilt auch für die spätere Nutzungsgebühr, die später anstatt einer Miete an die Genossenschaft gezahlt wird. Da es bei einer solchen Genossenschaft für ein Mehrgenerationenhaus normalerweise nicht um Gewinn geht, können die Beiträge oft deutlich unter ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Außerdem verfügen alle Mitglieder in der Regel über lebenslanges Wohnrecht.

Eigentümergemeinschaft

Das ist die klassische Rechtsform auch bei klassischen Mehrfamilienhäusern. Jeder ist Eigentümer seiner Wohneinheit und Besitzt Anteile am Gemeinschaftseigentum. Eine Hausverwaltung kümmert sich um den laufenden Betrieb. Im Sinne einer dauerhaften Gemeinschaft hat diese Form einen großen Nachteil, denn die Wohneinheiten können natürlich individuell verkauft oder vermietet werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH eignet sich normalerweise nur für größere Immobilien mit vielen separaten Wohnungen, Appartements oder auch integrierten Geschäftsräumen. Der Aufwand und die Kosten sind hoch. Für ein Mehrgenerationenhaus im Sinne der eingangs genannten Vorteile ist diese Form wenig geeignet.

Förderungen zur Finanzierung

Vorbehaltlich aktueller Änderungen durch die Corona Pandemie gibt es für Mehrgenerationenhäuser spezielle Fördermöglichkeiten. Hier einige wichtige:

Förderungen vom Bund

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert 2020 in Kooperation mit Ländern und Kommunen Mehrgenerationenhäuser mit bis zu 50.000 Euro Zuschuss. Die Beitragsgrenze wurde nach 2019 um 10.000 Euro erhöht. Ab 2021 ist ein Anschlussprogramm geplant. Informationen dazu und zu aktuellen Förderungen sind auf der entsprechenden und sehr umfangreichen Webseite des Ministeriums aufgeführt.

Förderungen auf Länderebene

Für Mehrgenerationenhäuser gibt es auf Länderebene unterschiedliche Programme wie „Neues Wohnen im Alter“ und „Wohnen und Pflegen im Alter“.

Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW bietet spezielle zinsgünstige Kredite im Rahmen verschiedener Förderprogramme an. Beispiele:

  • „Altersgerechter Umbau“ mit Darlehen von bis zu 50.000 Euro
  • „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ mit Zuschüssen bis zu 12,5 Prozent zu den Investitionen für entsprechende Umbaumaßnahen.

Förderungen durch die Pflegekassen

Jeder Bewohner der Mehrgenerationengemeinschaft, der einen Pflegegrad hat, kann für Umbaumaßnahmen (nicht für Neubauten), die sein Wohnumfeld verbessern bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse bekommen. Mehrere Bewohner können ihre Ansprüche bis zu maximal 16.000 Euro für eine Immobilie zusammenfassen.

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