Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871

Allein im Studienjahr 2019 haben sich 508.200 Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Der neue Lebensabschnitt bringt nicht nur aufregende neue Erfahrungen mit sich, sondern erfordert auch einiges an Organisation.

Finanzen, Wohnsituation, Nebenjob – all diese Dinge sollten im Idealfall vor dem Semesterbeginn geklärt sein. Dabei sollten Studienanfänger aber auch das Thema Krankenversicherung nicht vergessen.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Krankenversicherung für Studenten?

Auch für Studierende gilt in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Um dieser Pflicht nachzukommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Studenten können ebenfalls zwischen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Aufgrund der Versicherungspflicht für Studenten fällt die Wahl in den meisten Fällen auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Wer auch während des Studiums privat krankenversichert bleiben möchte, kann einen Antrag stellen und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Häufig entscheiden sich Studierende aber dafür, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied der studentischen Krankenversicherung zu werden oder möglichst lange von der Familienversicherung zu profitieren.

Wie lange sind Studenten familienversichert?

Für einen Großteil der Studienanfänger ist das Thema Krankenversicherung schnell geregelt. Wenn beide Eltern Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden Studenten im Normalfall beitragsfrei familienversichert – vorausgesetzt, die Alters- und Gehaltsgrenzen werden nicht überschritten.

Für die Familienversicherung gibt es verschiedene Altersgrenzen. Allgemein können Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag beitragsfrei mitversichert werden. Wenn die Kinder nicht erwerbstätig sind, weil sie beispielsweise noch die Schule besuchen, verlängert sich die Familienversicherung bis zum Ende des 23. Lebensjahrs. Studenten können sogar bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben. Bei einer Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung, z. B. durch einen Freiwilligendienst, verlängert sich die Familienversicherung maximal um weitere zwölf Monate.

Wer in der Familienversicherung bleiben will, darf Einkünfte von monatlich bis zu 435 Euro haben. Geringfügig Beschäftigte dürfen maximal 450 Euro verdienen. Diese Einkommensgrenze darf pro Jahr maximal zweimal überschritten werden. Das ist zum Beispiel für Studierende interessant, die in ihren Semesterferien etwas mehr verdienen möchten.

Studentin arbeitet als Kellnerin

Eine Familienversicherung ist übrigens nicht nur über die Eltern möglich, sondern unter anderem auch über Ehepartner/innen bzw. eingetragene Lebenspartner/innen. Verheiratete Studentinnen und Studenten können demnach – sofern sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten – auch über ihr 25. Lebensjahr hinaus familienversichert sein.

Studentische Krankenversicherung – was sollte man beachten?

Studentinnen und Studenten, die aus der Familienversicherung herausfallen, können Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung werden. Dabei müssen sie zwei Kriterien beachten:

  • Altersgrenzen: Bisher war eine Mitgliedschaft entweder bis zum Ende des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters möglich. Seit 2020 gilt dabei nur noch die Altersgrenze. Studierende können also – unabhängig von der Semesteranzahl – bis zu ihrem 30. Geburtstag in der studentischen Krankenversicherung bleiben. In Ausnahmefällen, wie z. B. der Geburt eines Kindes, besteht aber auch hier die Möglichkeit einer Verlängerung.
  • Nebenjob: Damit die studentische Krankenversicherung erhalten bleibt, muss die Tätigkeit als Student überwiegen. Dabei dürfen Studenten während der Vorlesungszeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten.

Ein wichtiger Vorteil der studentischen Krankenversicherung sind die vergleichsweise günstigen Konditionen. Die monatlichen Beiträge orientieren sich am aktuellen BAföG-Satz und setzen sich aus den Beiträgen zur Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.

Laut Verbraucherzentrale liegen die Beiträge im Jahr 2020 bei

  • 76,04 Euro für die Krankenversicherung und
  • 22,69 Euro bzw. 24,55 Euro (bei kinderlosen Studierenden) für die Pflegeversicherung.

Außerdem erheben manche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Bevor sich Studenten für eine Krankenkasse entscheiden, kann also ein Vergleich der verschiedenen Angebote sinnvoll sein.

Wo findet man nötige Infos und Beratung?

Bei der Krankenversicherung für Studenten kann im Einzelfall eine Beratung hilfreich sein. Wenn es um das Thema Familienversicherung geht, kann beispielsweise die eigene Krankenkasse weiterhelfen. In der Regel müssen angehende Studierende ohnehin Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen, um nötige Formulare für die Immatrikulation anzufordern.

Auch online gibt es einige Quellen. Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums finden Studenten viele allgemeine Informationen zum Thema Krankenversicherung. Ein weiteres Beispiel ist die Website der Verbraucherzentrale, die regelmäßig aktualisiert wird.

Ebenfalls hilfreich sind die Seiten des BAföG-Amtes. Neben Höchstsätzen, Einkommensfreibeträgen und Wohnzuschlägen finden BAföG-Berechtigte hier auch Infos zu aktuellen Regelungen und Zuschüssen für die Kranken- und Pflegeversicherung.

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