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Die Trauer um einen verstorbenen Angehörigen, Freund oder Partner ist längst kein reines Offlinethema mehr. Je digitaler unsere Lebenswelten werden, desto stärker findet das Trauern auch online statt: Viele Menschen pflegen Kontakte über E-Mail, Web, Chat und Messenger, halten ihre Familien und Freunde über Blogs auf dem Laufenden und dokumentieren ihr Leben in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter.

Was passiert aber mit dem digitalen Leben eines Menschen, mit den Bildern und Erinnerungen, Projekten und Texten, Chats und Gesprächen, wenn er stirbt? Wie erfahren Onlinekontakte vom Tod – und wo ist Raum für ihre Trauer? Neben Gedenkseiten und digitalen Traueranzeigen gibt es für diese Fragen noch eine weitere Möglichkeit: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Facebook genutzt und war dort vernetzt, lässt sich das Facebook-Profil in eine Art digitales Kondolenzbuch umwandeln, den “Gedenkzustand”.

Warum Facebook?

Ein Erfolgsfaktor von Facebook ist, dass dort unzählige Menschen angemeldet sind. Soziale Netzwerke können nur überleben, wenn jedes neue Mitglied möglichst viele andere Mitglieder bereits kennt, bei Facebook also schnell viele “Freunde” gewinnen kann. Auch für die Idee eines digitalen Kondolenzbuchs spielt das eine Rolle: Facebook bietet sich als zentraler Trauerort an, weil in vielen Fällen Freunde und Bekannte bereits dort sind. Damit erübrigt es sich, in verschiedenen Communities und Netzwerken weitere Kondolenzbücher zu pflegen.

Noch wichtiger ist aber, dass Facebook von vielen Menschen zu Lebzeiten als Tagebuch genutzt wird. Das heißt: Auf einem Facebook-Profil liegen zumeist bereits zahllose geteilte Bilder, Artikel, Kommentare, aber auch Gespräche mit (Facebook-)Freunden und den jetzigen Hinterbliebenen. Daraus wird posthum ein Erinnerungsalbum, das den Trauernden hilft, gemeinsam zu gedenken. Gemeinsame Erlebnisse, Urlaube, Diskussionen sind Anlass für Erinnerungen und Gespräche. Facebook bietet mit dem Nachlasskontakt und dem Gedenkzustand von Haus aus Möglichkeiten an, eine Gedenkseite zu veranlassen.

Wie richtet man ein Gedenkprofil als “Kondolenzbuch” ein?

Als eines der wenigen Onlineunternehmen bietet Facebook die Möglichkeit, zu Lebzeiten auszuwählen, was mit dem Profil nach dem Tod passieren soll. Jeder volljährige Nutzer kann in den Einstellungen festhalten, ob sein Account nach dem Tod in den Gedenkzustand versetzt und somit als Kondolenzbuch genutzt werden kann, oder dauerhaft gelöscht werden soll. Hat der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten für den Gedenkzustand vorgesorgt, lässt sich das auch im Nachhinein beantragen:

  1. Gehen Sie dazu auf die Facebook-Hilfeseite.
  2. Benennen Sie dort den Verstorbenen. Dabei müssen Sie einen Facebook-Freund auswählen – es ist also zwingend erforderlich, dass Sie selbst und auch der Verstorbene einen Facebook-Account haben und dort befreundet waren. Wenn Sie die Person nicht finden, nutzen Sie den darunter befindlichen Link „Wenn du die Person, nach der du suchst, nicht finden kannst, probiere es mit unserem Anfrageformular.“
  3. Geben Sie das Datum des Todes an. Dieses können Sie zum Beispiel dem Totenschein, dem Erbschein oder einer Todesanzeige entnehmen. Wenn Ihnen das Datum nicht bekannt ist, können Sie es schätzen.
  4. Verlinken Sie ein Sterbedokument, eine Onlinetodesanzeige oder einen Nachruf. Leider können Sie hier kein Dokument (etwa einen Scan der Sterbekurkunde) hochladen. Am einfachsten ist es, eine Todesanzeige zu suchen – die meisten Tageszeitungen stellen diese inzwischen online zur Verfügung.
  5. Senden Sie das Formular ab.
  6. Sie erhalten innerhalb einiger Stunden oder Tage von Facebook eine E-Mail-Bestätigung und erfahren, ob weitere Schritte notwendig sind.
  7. Suchen Sie nach einiger Zeit das Profil des Verstorbenen auf – es sollte im Kopfbereich den Zusatz „In Erinnerung an …“

 

Pflege durch den Nachlasskontakt oder einen anderen Hinterbliebenen

Wurde ein Facebook-Profil in den Gedenkzustand versetzt, sollte sich jemand um die Pflege dieses Kondolenzbuches kümmern. Auch dafür gibt es eine Einstellung auf Facebook, die man schon zu Lebzeiten aktivieren kann: Einen Facebook-Freund als Nachlasskontakt benennen. Dieser kann beispielsweise einen fixierten Beitrag für das Profil des Verstorbenen verfassen (zum Beispiel um eine letzte Meldung zu teilen oder über die Trauerfeier zu informieren), auf neue Freundschaftsanfragen reagieren, oder Profil- und Titelbild aktualisieren.

Zur Pflege des Gedenkzustands gehört auch, eingehende Kommentare und Postings regelmäßig zu sichten und gegebenenfalls zu beantworten. Das kann man auch tun, wenn man nicht offizieller Nachlasskontakt ist. Darüber hinaus kann man natürlich auch eigene Inhalte mit Bezug zum Verstorbenen posten oder andere Trauernde dazu auffordern. Dabei empfiehlt es sich, mit viel Fingerspitzengefühl vorzugehen: Ein unbedachtes, pietätloses Posting kann mehr Schaden anrichten, als ein positives, wirkungsvolles Posting Nutzen stiftet.

Facebook selbst empfiehlt Nachlasskontakten und Hinterbliebenen darüber hinaus, eine Erinnerungsgruppe zu erstellen, um bei Bedarf einen weiteren Ort für die gemeinsame Trauer zu haben. Diese stellt auch eine Alternative dar, sollte das Konto auf Verlangen des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen gelöscht werden.

Wann ist ein Facebook-Gedenkbuch sinnvoll?

Das wichtigste Kriterium, ob ein Facebook-Gedenkprofil als Kondolenzbuch in Frage kommt, ist, wie aktiv der Verstorbene auf Facebook war. Je aktiver ein Mensch auf Facebook war und je größer sein Netzwerk dort war, desto passender kann ein Facebook-Kondolenzbuch sein.

Übrigens beschäftigt die Frage, was mit einem Facebook-Profil nach dem Tod des Nutzers passiert, inzwischen auch die Justiz (siehe auch Wer erbt mein Facebook-Profil?). Noch 2015 hatte ein Gericht geurteilt, dass die Mutter und Erbin einer Minderjährigen das Recht erbt, vollständig auf das Nutzerkonto ihrer Tochter zuzugreifen. Im Mai 2017 hat ein höheres Gericht dieses Urteil nun aufgehoben: Der Datenschutz und das Kommunikationsgeheimnis der Chatpartner auf Facebook wiege höher als das Recht der Mutter auf Einsicht ins Konto. Der Fall ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Die Frage nach dem Facebook-Erben bleibt also vorerst bestehen.

Fazit und Tipps in Kürze

Wie bei allen Fragen rund um Trauer bleibt es letztendlich eine individuelle Frage, ob man auf einem Facebook-Profil im Gedenkzustand um einen verstorbenen Menschen trauern möchte. Die Entscheidung für oder gegen ein digitales Kondolenzbuch will gut überlegt sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier noch einmal in Kürze die wichtigsten Tipps:

  • Machen Sie sich frühzeitig Gedanken, ob Sie oder Ihre Angehörigen und Freunde bei Facebook einmal den Gedenkzustand nutzen möchten.
  • Tauschen sie sich mit Ihrer Familie und Ihren Freunden darüber aus.
  • Fehlen die Zugangsdaten zum Facebook-Konto des Verstorbenen, können Sie Facebook den Tod melden und damit den Gedenkzustand erwirken.
  • Ist das Facebook-Profil bereits im Gedenkzustand, können Sie Freunde, Bekannte und Verwandte ermutigen, dieses als Kondolenzbuch zu nutzen.
  • Falls nur wenige der Trauergemeinde Facebook nutzen, können Sie alternativ eine eigene Gedenkwebsite einrichten oder ein Gedenkseitenportal zum kondolieren nutzen.

Über die Autoren:

Sabine Landes pflegt gemeinsam mit Dennis Schmolk seit 2015 unter https://digital-danach.de ein Infoportal rund um digitalen Nachlass, Onlinetrauerkultur und digitales Gedenken. Zudem sind sie als Ratgeberautoren und Referenten zu diesen Themen tätig und veranstalten die Konferenz digina.

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