Banner Kategorie Sterbegeld

Angehörige befinden sich nach dem Tod eines nahen Verwandten oft in einer schwierigen Situation. Die Konfrontation mit dem Tod – ob vorhersehbar oder nicht – ist schmerzvoll. Gleichzeitig erfordern die Umstände das Organisieren von Beerdigung, Trauerfeier und Nachlass. Wer nicht möchte, dass seine Hinterbliebenen auf ungeplanten Kosten sitzenbleiben, kann vorsorgen. Eine Sterbegeldversicherung ist eine sinnvolle Möglichkeit, die Familienmitglieder im Voraus zu entlasten. Sie deckt im Todesfall die notwendigen Kosten für die Bestattung und sorgt damit für ein ruhiges Gewissen und die Absicherung des nächsten Umfelds. Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 beinhaltet außerdem eine Erbrechtsberatung und auf Wunsch auch eine Verwaltung des digitalen Nachlasses. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Bestattungsvorsorge

Kommt im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Krankenversicherung für die Beerdigung auf?

Früher haben die gesetzlichen Krankenversicherungen noch die Beerdigungskosten übernommen. Seit dem Modernisierungsgesetz von 2004 zahlen die Kassen aber kein Sterbegeld mehr. Auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein Bestattungsgeld. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für die Kosten auf, allerdings nur im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls. Wer seinen Angehörigen also nicht zumuten möchte, die Kosten einer würdevollen Bestattung ganz alleine auszurichten, sollte privat vorsorgen.

Welche Bestattungskosten kommen auf die Hinterbliebenen zu?

Die Aufwendungen für eine Beerdigung hängen von den individuellen Vorstellungen des Verstorbenen ab. Ist eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung gewünscht? Wie soll der Sarg gestaltet sein und welche Größenordnung wird die Trauerfeier haben? Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Bestatterleistungen von der Überführung bis zur Aufbahrung, Fremdleistungen, wie Blumenschmuck, Trauerfeier und bürokratischen Aufwendungen sowie den Friedhofsgebühren. Im Durchschnitt kann man von Gesamtkosten von 4.500 Euro ausgehen. Sie können aber leicht das Doppelte erreichen.

Was kann eine Sterbegeldversicherung leisten?

Die vorher vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt und steht ihnen dann zur freien Verfügung. Alle bis zu diesem Betrag durch den Trauerfall entstehenden Kosten können damit beglichen werden, ohne dass innerhalb der Familie Geldsorgen oder Streitigkeiten aufkommen. Natürlich kann der Versicherte im Voraus genau bestimmen, wofür sein Sterbegeld eingesetzt wird und wie seine Bestattung aussehen soll. Bei Abschluss der Sterbegeldversicherung wird mit dem Versicherten auf Basis seiner Wunschvorstellungen vereinbart, welche Summe im Todesfall ausgezahlt wird.

Kann ich nicht auch mit einer Risikolebensversicherung oder einem Sparbuch vorsorgen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bestattungsvorsorge zu betreiben. Keine davon hat allerdings so zielgenaue und zuverlässige Vorteile wie eine Sterbegeldversicherung. Anja Shaukat ist Projektleiterin bei der LV 1871 und Expertin für dieses Thema: „Bei einer Risikolebensversicherung ist das Ziel ein ganz anderes. Hier geht es darum, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, deshalb werden wesentlich höhere Summen abgesichert. Bei einem Sparvertrag steht die Rendite im Vordergrund, nicht die Absicherung. Bis das im jetzigen Niedrigzinsumfeld Angesparte ausreicht, um die mit dem Tod verbundenen Kosten aufzufangen, kann es Jahre dauern. Bei einer Sterbegeldversicherung der LV 1871 besteht anteiliger Schutz schon ab sechs Monaten. Die volle Versicherungssumme wird je nach Eintrittsalter bereits nach einem bis drei Jahren ausgezahlt.“

Es ist also ein Irrtum, zu behaupten, eine Sterbegeldversicherung lohne sich nicht. Wer einen Vertrag abgeschlossen hat und die Wartezeit hinter sich hat, bekommt die zugesagte Leistung. Egal, ob er bisher das volle Geld als Prämie eingezahlt hat oder nicht. Wer nur Geld zur Seite legt, hat im Todesfall womöglich die notwendige Menge an Geld noch nicht gespart.

Ist mein Gesundheitszustand relevant, wenn ich eine Sterbegeldversicherung abschließen möchte?

Beim Abschluss stellt die LV 1871 keine Gesundheitsfragen. „Unabhängig von der körperlichen Verfassung des Versicherten, wird die Leistung bereits nach einer Wartezeit von sechs Monaten anteilig gezahlt. Ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren besteht voller Versicherungsschutz, wenn der Vertrag ein Jahr besteht. Damit bieten wir die Absicherung mit der kürzesten Wartezeit am Markt ohne Gesundheitsprüfung“, so Shaukat.

Gibt es Unterstützung beim digitalen Nachlass und bei Erbrechtsfragen?

Die Versicherungsexpertin rät, sich schon zu Lebzeiten damit auseinanderzusetzen, was mit dem eigenen digitalen Nachlass geschehen soll.

„Fast jeder hat heutzutage Onlinekonten oder Onlinemitgliedschaften. Nach dem Tod laufen diese Konten und Verträge weiter. Damit sind häufig auch Kosten verbunden, welche die Hinterbliebenen bezahlen müssen. Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 bietet als Option einen digitalen Nachlassplaner an. Mit diesem können Kunden festlegen, was im Todesfall mit den Verträgen und Nutzerkonten im Internet passieren soll. Zudem können sie auch klassische Formalitäten, wie Abmeldungen oder Ummeldungen bequem online erledigen.“

 

Darüber hinaus ist im Umfang der Sterbegeldversicherung der LV 1871 auch eine Erbrechtsberatung für Angehörige mit inbegriffen. Das Unternehmen vermittelt hier einen spezialisierten Rechtsanwalt, der kurzfristig telefonisch erste Fragen zum Erbrecht beantwortet.

Wer sich genauer informieren möchte, kann dies auf den Seiten der LV 1871 tun. Hier kann jeder den Umfang und die Raten seiner Versicherung individuell anpassen und sich bei weiteren Fragen an eine telefonische Hotline wenden.

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