Viele Menschen sind sich in Bezug auf Rauchmelder immer noch unsicher. Braucht man das wirklich? Und was genau schreibt eigentlich das Gesetz vor? Welche Pflichten gibt es für Wohnungseigentümer und Vermieter?

Wir klären alle Fragen rund um das Thema Rauchmelder.

Warum sind Rauchmelder unverzichtbar?

Jedes Jahr sterben in Deutschland 5000 Menschen bei Bränden. In den meisten Fällen sterben diese Menschen an Rauchvergiftungen und nicht durch das direkte Feuer, so wie oft irrtümlich angenommen wird. Daher sind Rauchmelder schon aus Sicherheitsgründen absolut unverzichtbar. 

Interessant sind vor allem die neuen, smarten Rauchmelder, die im Alarmfall eine Meldung auf das Smartphone bringen, so dass man auch dann, wenn man unterwegs ist, entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Denn was bringt der beste Rauchmelder, wenn er Alarm gibt und man gar nicht zuhause ist und es demzufolge auch gar nicht mitbekommt? Dann ist zwar zumindest das eigene Leben nicht bedroht, dafür aber alle liebgewonnenen Habseligkeiten, Wertgegenstände und Möbel. Ein vergessener Topf auf dem Herd kann schnell zum Alptraum werden. 

Ein Rauchmelder stellt in jedem Fall ein wichtiges Frühwarnsystem dar, welches sich sofort meldet, wenn sich irgendwo eine kleine Menge an Rauch bildet.

Braucht man ihn wirklich, den Rauchmelder?

Ja, man braucht ihn definitiv. Viele Menschen sind leider immer noch der Meinung, dass sich ein Rauchmelder nicht wirklich lohnt. Doch ein Brand kann schneller entstehen als einem lieb ist und vor allem nachts wird dieser leider häufig nicht rechtzeitig von den Hausbewohnern bemerkt. Das kann fatal enden. In genau diesen Fällen haben Rauchmelder schon viele Leben retten können. Sie sind nicht besonders teuer, klein und fast unsichtbar und daher besteht eigentlich kein Zweifel daran, dass Rauchmelder unverzichtbar sind und zu einer hohen Sicherheit beitragen.

Die Gesetzeslage bei Mietwohnungen

So sieht die Gesetzeslage zu Rauchmeldern in der Wohnung aus.

Fest steht, dass mittlerweile in sämtlichen Bundesländern für Neu- und Umbauten eine Pflicht besteht, Rauchmelder einzubauen. In den Gesetzestexten finden sich allerdings auch eventuell geltende Übergangsfristen. 

Wörtlich ist darin festgelegt, dass in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchmelder aufweisen müssen. 

Dabei muss der Rauchmelder so installiert werden, dass er den Rauch rechtzeitig erkennen und davor warnen kann.

Bei wem liegt die Pflicht: beim Mieter oder beim Vermieter?

Vor allem stellt sich die Frage, ob diese gesetzliche Vorschrift den Mieter oder den Vermieter betrifft. Wer ist verantwortlich, wer hat die Kosten zu tragen? Pauschal lässt sich das allerdings nicht beantworten. 

Gemäß den Bauordnungen ist es so, dass der Eigentümer d.h. im Zweifelsfall auch der Vermieter dafür verantwortlich ist, den Rauchmelder zu installieren. Mit der Wartung ist es etwas komplexer, da hier die Landesbauordnungen der Bundesländer ganz unterschiedlich sind. 

Dennoch ist der Vermieter in den meisten Fällen in der Pflicht, die von ihm oder von einem Dritten installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten und somit auch zu warten.

Wie sieht es aus mit den Kosten?

Der Vermieter ist zwar für die Installation und die Wartung zuständig, darf aber die Kosten der Anschaffung auf den Mieter umlegen, indem er die Kaltmiete erhöht. Allerdings ist diese Erhöhung auf jährlich maximal acht Prozent der Investitionskosten begrenzt. Selbiges gilt für die Kosten der Wartung. Diese wiederum dürfen nur auf die Neben- oder Betriebskosten umgelegt werden. Unzulässig wäre es, die Kosten der Anschaffung und der Wartung in einen Topf zu werfen und abzurechnen, da es sich um zweierlei Art Kosten handelt.

Was passiert eigentlich bei Fehlalarm in Abwesenheit?

Falls es in Abwesenheit zu einem Fehlalarm kommt und die Feuerwehr ausrückt, dann muss der Mieter für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Auch der Nachbar, der die Feuerwehr gerufen hat, weil er den Alarm gehört hat, muss für den Alarm nicht aufkommen – zuerst zahlt in diesem Fall der Vermieter, der aber hoffentlich dagegen versichert ist.

Muss der Mieter leere Batterien ersetzen?

Es ist unterschiedlich, ob Mieter oder Vermieter für die Wartung verantwortlich sind.

Das kommt ganz darauf an, ob der Mieter vertraglich dafür festgelegt ist oder nicht. Wenn er vertraglich für die Wartung zuständig ist, dann muss er die Batterien austauschen, sobald ein Warnsignal ertönt. 

Ist hingegen der Vermieter in der Wartungspflicht, muss er die Batterien und auch defekte oder veraltete Rauchmelder austauschen.

Was tun, wenn der Vermieter keine Rauchmelder installiert?

Zuerst sollte in diesem Fall geprüft werden, ob die Übergangsfrist im jeweiligen Bundesland schon abgelaufen ist oder nicht. Falls ja, sollte der Vermieter auf sein Versäumnis angesprochen und gebeten werden, die Rauchmelder möglichst schnell zu installieren. Das kann zum Beispiel durch ein Einwurf Einschreiben passieren, bei dem am besten auch gleich eine Frist gesetzt wird.

Kann die Miete bei einem fehlenden Rauchmelder gemindert werden?

Nein, das ist im Normalfall nicht möglich, da ein Rauchmelder keinen erheblichen Grund für eine Minderung darstellt. Bei einem defekten Rauchmelder sieht es ganz ähnlich aus. Allerdings ist hier der Einzelfall entscheidend, denn es ist ausschlaggebend, ob die Nutzung der Wohnung eingeschränkt wird.

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