Gesundheit, Steuern und Co – Das sind die Änderungen 2023
In nur wenigen Tagen heißt es schon wieder „Happy New Year“ und das Jahr 2022 gehört der Vergangenheit an. Wie jedes neue Jahr bringt auch 2023 einige Änderungen mit sich. Vor allem in den Bereichen Rente, Steuern und Mobilität ändert sich einiges.
Energie, Krise, Preise – im Jahr 2022 waren wir alle ziemlich gefordert. Ab 1. Januar 2023 kommen wieder einige Änderungen auf viele Menschen in Deutschland zu. Was wird teurer? Was wird billiger? Was wird anders? Wir geben einen ersten Überblick, was 2023 auf uns zukommt.
Die Gas- und Strompreisbremse kommt
Die letzten Monate waren geprägt von stetig steigenden Energiepreisen. Viele Menschen stellt dies vor große finanzielle Herausforderungen. Um die Haushalte zu entlasten, steuert die Bundesregierung mit zwei Preisbremsen gegen. Die Strompreisbremse soll ab Januar 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauches eines Haushaltes auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Für den Gaspreis ist ab März 2023 eine Deckelung auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauches geplant. Letztere umfasst rückwirkend aber auch die Monate Januar und Februar.
Änderungen bei der Rente
Gute Nachrichten für alle Rentner und Rentnerinnen in Deutschland: Die Rente wird auch im kommenden Jahr steigen. Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Rentenzahlungen im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Endgültig entschieden werden die Rentenhöhen im Frühjahr 2023. Außerdem soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet werden. Wer vorzeitig in Rente geht und sich etwas dazuverdienen möchte, muss nun nicht mehr auf bestimmte Verdienstgrenzen achten, denn die Hinzuverdienstgrenze wird kommendes Jahr vollständig abgeschafft.
Eine weitere Änderung 2023 ist, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigen wird. In den neuen Bundesländern auf 7.100 Euro im Monat (2022: 6.750 Euro) und in den alten Bundesländern auf 7.300 Euro im Monat (2022: 7.050 Euro). Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Betroffen sind hier vor allem Personen mit höherem Einkommen. Für alle die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, ändert sich in 2023 diesbezüglich nichts.
Steuerliche Änderungen
Steuerliche Änderungen gibt es 2023 viele. Die meisten davon dienen der Entlastung von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Zunächst steigt der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene mit Beginn des kommenden Jahres um 561 Euro auf 10.908 Euro und der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 6.024 Euro. Ebenfalls steigt der Spitzensteuersatz von 58.597 Euro auf 61.972 Euro.
Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Zukünftig kannst du bis zu 210 Tage (zuvor 120 Tage) in Anspruch nehmen. Das bedeutet, es können bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Ein separates Arbeitszimmer ist nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug. Auch in Sachen Altersvorsorge gibt es 2023 Änderungen. Steuerzahler und Steuerzahlerinnen können ihre Rentenbeiträge ab nächstem Jahr vollständig absetzen.
Erneuerbare Energien werden zunehmend wichtiger. Dank dem überarbeiteten „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ werden nächstes Jahr auch Photovoltaik-Anlagen wieder attraktiver. Kleine Anlagen, wie sie in privaten Haushalten vorkommen, werden von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Hinzu kommt, dass bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und auch Installation von Photovoltaik-Anlagen die Umsatzsteuer ab 2023 entfällt.
Doch entgegen der vielen Entlastungen, die das Jahressteuergesetz bringt, könnte das Erben von Immobilien bald deutlich teuer werden, denn das Verfahren, mit denen Immobilien im Erbfall bewertet werden, ändert sich. Freibeträge werden damit zwar nicht verändert, aber durch den höheren Wert einer Immobilie fallen in vielen Fällen auch mehr Steuern an. Die Verfahrensänderung soll für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem Immobilienerben in allen Regionen fair besteuert werden. Betroffen sind dadurch allen voran wertvolle Immobilien in größeren Städten
„Wohngeld plus“-Reform
Mehr Wohngeld für mehr Menschen soll es 2023 auch geben. Die größte Wohngeldreform steht für das kommende Jahr an, denn die steigenden Energiekosten treffen vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen besonders stark. Deshalb erhalten das Wohngeld ab nächstem Jahr rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang rund 600.000 Haushalte. Hinzu kommt, dass der Betrag um rund 190 Euro angehoben werden soll, was eine Verdopplung des aktuellen Wohngeldbetrages darstellt. Bereits ab Januar 2023 soll das „Wohngeld Plus“ für die berechtigten Personen bei der jeweiligen Behörde beantragt werden können.
Gute und schlechte Nachrichten im Gesundheitswesen
Die durchschnittlichen Krankenkassenbeiträge werden von 15,9 Prozent auf 16,2 Prozent des Bruttolohnes angehoben – ein neuer Rekordwert. Grund dafür sind unter anderem die hohen Gesundheitskosten aus der Corona-Pandemie. Dabei gilt es zu beachten, dass die Informationspflicht für Krankenkassen bei Beitragserhöhungen bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt wird. Auf der Website müssen die Krankenkassen zwar über die höheren Gebühren informieren, ein gesondertes Informationsschreiben erhält du unter Umständen jedoch nicht.
Doch es gibt auch gute Nachrichten für gesetzlich Versicherte. Zum neuen Jahr löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, den klassischen „gelben Schein“ in Papierform endgültig ab. Bei deinem Arbeitgeber krankmelden musst du dich natürlich trotzdem noch, die eAU ruft sich dieser fortan aber selber elektronisch ab.
Änderungen 2023 für Autofahrer: Weniger Bonus und neuer Führerschein
Wer mit dem Gedanken spielt sich 2023 ein Hybridfahrzeug oder E-Auto zuzulegen, muss etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Förderung durch den Umweltbonus für Plug-in-Hybride fällt gänzlich weg. Für E-Autos gilt zukünftig nur noch eine reduzierte Prämie. Etwas aufatmen können Autofahrer zumindest bei dem Weg zur Tankstelle. Die jährliche CO2-Steuererhöhung wird kommendes Jahr wegen den massiven Preissteigerungen ausgesetzt.
Auch der Führerscheinwechsel wird uns 2023 noch begleiten. Wer noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss diesen bis zum 19. Januar 2023 in einem Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Und wenn wir schon beim Thema rosa sind, hat dein Auto eine rosa Plakette, so heißt es für dich 2023: Ab zur TÜV Hauptuntersuchung.
Neues „Deutschlandticket“
Wenn du hingegen eher die öffentlichen Verkehrsmittel anstelle des Autos nutzt, wirst du dich über den Nachfolger des 9-Euro-Tickets freuen: das Deutschlandticket. Für 49 Euro im Monat ermöglicht es deutschlandweit die Nutzung des ÖPNV. Angeboten wird es in Form eines Abos, welches du jederzeit kündigen kannst. Wann das Ticket kommt, ist jedoch noch unklar, ursprünglich geplant war Januar 2023, aktuell realistisch scheint jedoch ein Start im April oder Mai.
Nachhaltigkeit: Mehrwegverpackungen werden Pflicht
Das Thema Nachhaltigkeit begleitet uns schon lange, ist jedoch in den vergangenen Monaten bei vielen eher in den Hintergrund gerückt. Dennoch gibt es auch 2023 Änderungen, die die Welt ein Stückchen nachhaltiger machen soll. So sind ab nächstem Jahr alle Restaurants, Cafés und ähnlich Einrichtungen verpflichtet, ihre To-Go-Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese dürfen dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante, ein Pfandsystem ist möglich. Von der Mehrwegpflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Kioske oder Imbisse. Dein eigenes Behältnis mitzubringen und auffüllen zu lassen, muss aber stets möglich sein.
Außerdem gilt ab 2023 das Lieferkettengesetz, welches Unternehmen verpflichtet, mehr Verantwortung in Ihren Lieferketten zu übernehmen. Konkret geht es darum, die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren und zu minimieren. Die Änderung gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ab 2024 auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und Mitarbeiter.