Endlich volljährig! Mit diesem wichtigen Geburtstag ändert sich ziemlich viel – für die Eltern und für den Nachwuchs. Denn wenn das Kind volljährig ist, bringt das auf der einen Seite Rechte, auf der anderen aber auch Pflichten mit sich. Die Eltern haben nun nur noch begrenzt Einfluss und Entscheidungsbefugnis.

Mit dem 18. Geburtstag kommt die Volljährigkeit. Und diese bringt viele Veränderungen mit sich.

Volljährig mit dem 18. Geburtstag

In Deutschland wird die Volljährigkeit mit dem 18. Geburtstag erreicht. Das heißt im Klartext, dass junge Menschen nun im vollen Umfang für alle ihre Taten selbst verantwortlich sind und nicht mehr ihre gesetzlichen Vertreter. Aber was genau bedeutet das?

Zum ersten Mal wählen

Zum Beispiel dürfen Volljährige zum ersten Mal wählen gehen. Nicht nur das, sie dürfen auch gewählt werden. Mit zwei Einschränkungen: In Bremen gilt dies bereits ab 16 Jahren, in Hessen allerdings erst ab dem 21. Geburtstag. Zum Bundespräsidenten gewählt werden kann man allerdings mit 18 noch nicht, dazu muss es nämlich mindestens 40 Jahre alt sein.

Volle Geschäftsfähigkeit

Mit dem 18. Lebensjahr erreicht das Kind die volle Geschäftsfähigkeit. Es kann also ab diesem Zeitpunkt Kauf- und Mietverträge abschließen, ohne dass die Eltern ein Wörtchen dabei mitreden dürfen. Es kann einen Kredit aufnehmen, eine Kreditkarte beantragen und auch sonst alles Mögliche abschließen und unterschreiben. Das kann Vor- und Nachteile mit sich bringen, vor allem dann, wenn ein Vertrag vorschnell unterschrieben wird.

Anspruch auf Unterhalt

Wie ist das eigentlich mit dem Anspruch auf Unterhalt? Entfällt der mit dem 18. Geburtstag? Nein – das Kind hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen seiner Eltern, wenn es sich in der ersten Ausbildung oder im Studium befindet. Und darüber hinaus hat es auch dann noch länger Anspruch, wenn es behindert ist oder arbeitslos und daher seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.

Wie sieht es aus mit dem Kindergeld?

Kindergeld wird so lange ausgezahlt, bis das Kind das Alter von 25 Jahren erreicht. Dabei gibt es aber ein paar Sonderregelungen. Es darf zum Beispiel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche jobben und wenn es seine Ausbildung im Laufe eines Jahres beendet, bekommen die Eltern für dieses Jahr kein Elterngeld mehr. Wenn der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen mehr als vier Monate lang dauert, dann wird ebenfalls weiterhin Kindergeld ausbezahlt.

Wie ist das mit der Krankenkasse?

Können volljährige Kinder noch bei ihren Eltern mitversichert sein? Ja. Sie fliegen also nicht automatisch aus der Krankenversicherung heraus, nur weil sie volljährig werden. Das gilt aber nur dann, wenn das Kind kein eigenes Gehalt verdient. Ansonsten muss es sich nämlich selbst krankenversichern. Wenn es sich um eine Ausbildungsvergütung oder die Einnahmen aus einem Ferienjob handelt, kann es ein bisschen komplexer werden – dann sollte das Thema am besten mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Wie lange gilt eigentlich das Jugendschutzgesetz?

Ganz genau bis zum 18. Geburtstag und nicht länger – auch wenn manche Eltern das nicht gerne hören. Eltern, die ihrem volljährigen Nachwuchs also vorschreiben wollen, wie lange er ausgehen darf, haben dafür grundsätzlich keine rechtliche Grundlage. Das Kind darf ab 18 so lange wegbleiben, wie es will und selbstverständlich auch gehen, wohin es will. Darüber hinaus darf es alle Kinofilme anschauen, egal für welches Alter sie freigegeben sind, und natürlich auch alle Computerspiele spielen, die es gibt – ohne Einschränkungen. Außerdem darf es jeglichen Alkohol kaufen und trinken.

Wie ist das mit der Schulpflicht?

Wenn das Kind volljährig ist, darf es sich selbst Entschuldigungen ausstellen und auch unterschreiben. Daraus ergibt sich auch, dass ab 18 keine Schulpflicht mehr greift. Der Nachwuchs darf selbst entscheiden, auf welche Schule er geht und wie lange. Er darf sie also auch ganz abbrechen, ohne die Eltern zu fragen.

Ausziehen und heiraten mit 18?

Aber sicher! Der Nachwuchs darf mit 18 Jahren natürlich auch ausziehen wann und wohin er will. Und er darf auch heiraten, allerdings nur einen Partner, der ebenfalls volljährig ist.

Inwieweit haften Eltern für ihre bereits volljährigen Sprösslinge?

Grundsätzlich gar nicht. Wenn das Kind volljährig ist, haftet es in vollem Umfang alleine für das, was es tut oder nicht tut. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass es nun auch zivilrechtlich belangt werden kann.

Volle Strafmündigkeit

18-Jährige sind in vollem Umfang strafmündig. Sie können also verurteilt werden wie Erwachsene. Allerdings gelten sie vor Gericht dennoch bis zum 21. Lebensjahr als Heranwachsende. Es liegt dann im Ermessen des Richters, ob und in welchem Umfang das Kind verurteilt wird oder nicht.

Führerschein mit 18 oder vorher?

Ist das eigene Kind volljährig, darf es nun auch endlich alleine Auto fahren.

Heutzutage machen viele Jugendliche ihren Führerschein bereits mit 17. Allein fahren dürfen sie damit aber noch nicht. Bis zum 18. Geburtstag lautet die Devise: Begleitetes Fahren. Erst danach dürfen sie allein mit dem Auto unterwegs sein, dann gilt der Führerschein aber erst mal zwei Jahre lang auf Probe.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist sehr streng und verliert mit der Volljährigkeit seine Anwendung. Dann darf das Kind ganz normal arbeiten: 40 Stunden, Schicht, Akkord etc.

Welche Versicherungen sind jetzt interessant?

Wichtig ist in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung bietet sich dann an, wenn das Kind ausziehen möchte. Wenn das Kind hingegen noch im Haushalt der Eltern lebt, kann es aber häufig noch bei den Eltern mitversichert werden. Falls es Auto fährt, braucht es auch eine PKW-Haftpflichtversicherung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen. Auch junge Erwachsene sind nicht davor gefeit, berufsunfähig zu werden. Bei der LV 1871 gibt es übrigens die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab sechs Jahren abzuschließen. Hier sind die Prämien häufig noch günstiger, da Kinder bis zu diesem Alter meist noch kerngesund sind.

Auch das Thema Altersvorsorge sollten junge Leute nicht auf die lange Bank schieben. Hier gilt: Je früher man startet, desto besser.

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