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Wenn ein lieber Mensch stirbt, muss auch ein Erbe angetreten werden, worüber der jeweils festgelegte Erbe dann auch informiert wird. In jedem Fall wird bei einem Todesfall zwischen der gesetzlichen Erbfolge und dem Testament bzw. Erbvertrag unterscheiden. Wie verhält es sich jedoch, wenn die Nachkommen bzw. Erben das Erbe ausschlagen wollen?

Auch das ist gesetzlich geregelt. Die meisten Hinterbliebenen wissen gar nicht, dass es auch möglich ist, ein Erbe auszuschlagen. Das kann vor allem dann relevant sein, wenn Schulden vererbt werden. Wie das genau geht und was dabei zu beachten ist, das erläutern wir im nachfolgenden Artikel.

Juristischen Rat einholen

Es ist ratsam, juristischen Rat einzuholen, bevor man das Erbe ausschlagen möchte.

Die Regelungen bei einem Sterbefall in Bezug auf das Erbe sind äußerst komplex, weswegen es unbedingt empfehlenswert sein kann, vorher juristischen Rat in Anspruch zu nehmen. Denn viele Menschen sind schon mit der Trauer aufgrund des Verlustes belastet, so dass sie oft nicht auch noch den Kopf haben, sich über das Erbe oder das Ausschlagen des Erbes Gedanke zu machen. Das Erbrecht beinhaltet einiges an Konfliktpotential, was ziemlich belastend sein könnte. Ein juristischer Blick von außen ist hier oft wertvoll und hilfreich.

Was sind die Vor- und Nachteile, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?

Wer die Erbschaft antritt, auf den gehen entweder das Vermögen oder aber die Schulden, sprich die Verbindlichkeiten über. 

Wer das Erbe ausschlägt, erhält gar nichts – weder den Pflichtteil, noch diverse Nachlassgegenstände. Der Erbe verliert, wenn er das Erbe ausschlägt, jeglichen Anspruch an den Nachlass. Dazu zählen auch eventuelle Schulden. Das Erbe geht dann an den nächsten in der Erbfolge über; sollten alle das Erbe ausschlagen, geht es an den Staat über.

Nicht möglich ist es, das Vermögen zu erben und die Schulden abzulehnen – sprich: entweder man erbt alles oder nichts. 

Ein Vorteil, wenn das Erbe ausgeschlagen wird, ist, dass die Schulden dann nicht getilgt werden müssen, der Nachteil, dass alle bestehenden Ansprüche verloren gehen.

Erbe ausschlagen, wann macht es überhaupt Sinn?

Vor allem, wenn hohe Schulden geerbt werden, sollte man über das Ausschlagen des Erbes nachgedacht werden.

Das macht genau dann Sinn, wenn bekannt ist, dass der Verstorbene Schulden hinterlässt in einer Höhe, die durch das hinterlassene Vermögen nicht getilgt werden können. Sprich, wenn die Schulden inklusive der Nachlassgegenstände höher sind als das Vermögen. In diesem Fall bleibt nämlich vom Erbe nichts übrig, im Gegenteil, der Hinterbliebene bleibt auf einem mehr oder weniger großen Schuldenberg sitzen. 

Sinn kann es zudem dann machen, ein Erbe auszuschlagen, wenn der Verstorbene eine sanierungsbedürftige Immobilie hinterlässt. Auch hier ist es ratsam, eine anwaltliche Beratung hinzuzuziehen, denn eine Immobilie hat, wenn sie saniert ist, möglicherweise einen beachtlichen Wert, genau wie auch das Grundstück, auf dem die Immobilie steht – das kommt aber auf die Umstände im Einzelfall an. ​

Handelt es sich um einen großen Nachlass, muss strukturiert vorgegangen und alle Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.

Gibt es Fristen?

Allzu viel Zeit bleibt nicht, nachdem das Erbschaftsverfahren eröffnete wurde. Genau sechs Wochen haben Hinterbliebene Zeit, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Es kann also zeitlich ziemlich eng werden, wenn es sich um komplexe und undurchsichtige Nachlässe handelt. Wichtig ist dann also, möglichst keine Zeit verstreichen zu lassen, auch wenn die Trauer an erster Stelle steht und die Hinterbliebenen oftmals handlungsunfähig macht. 

Sollte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland haben, ist die Frist mit 6 Monaten hingegen deutlich länger. Vorsicht ist geboten, wenn die Erben aufgefordert werden, den Erbschein vorzulegen. Sobald dieser nämlich beantragt wird, gilt das Erbe als angenommen. Meistens ist es ausreichend, wenn der Erbe eine Sterbeurkunde und das Stammbuch vorlegt.

Was ist, wenn man fälschlicherweise annimmt, der Verstorbene sei überschuldet?

Sollte der Hinterbliebene die Erbschaft ausschlagen in der Annahme, der Nachlass sei überschuldet und hinterher stellt sich das Gegenteil heraus, ist die Frage, ob diese Entscheidung widerrufen oder angefochten werden kann. Normalerweise ist so eine Erklärung nämlich nicht zu widerrufen. Es sei denn wiederum, die Entscheidung des Erbes basierte auf einer Fehlannahme oder er war nicht über die Details informiert. Dazu braucht es dann aber eine gute Begründung, um die Erklärung im Nachhinein anzufechten. Ganz einfach ist das jedenfalls nicht und auch hier ist ein juristischer Rat unumgänglich. Ein Jurist, der sich mit dem Erbrecht gut auskennt, weiß genau die Details und die Argumente, die vor Gericht geltend gemacht werden können.

Wie geht man vor, beim Ausschlagen des Erbes?

Der Hinterbliebene muss sich dann fristgerecht beim Nachlassgericht am Wohnsitz oder am Wohnsitz des Erblassers persönlich vorstellen und ausweisen. Die Ablehnung wird vor Ort schriftlich fixiert. 

Als Alternative ist es auch möglich, einen Notar mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Wichtig zu wissen

Erbe ausschlagen - es gilt einiges zu beachten.

Falls die gesetzliche Erbfolge eintritt, wird der Hinterbliebene nicht amtlich darüber informiert, dass er Erbe geworden ist. Das ist nur dann der Fall, wenn es eine letztwillige Verfügung gibt oder wenn der Hinterbliebene in der Erbfolge nachgerückt ist. 

Die Frage, ob man ein Erbe nun ausschlägt oder nicht, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und was dabei beachtet werden sollte, hängt also von vielen Faktoren ab und es ist meistens unbedingt zu empfehlen, einen Fachanwalt hinzuziehen, um einen gravierenden Fehler zu vermeiden. ​

Sterbegeldversicherung

Ein naher Angehöriger ist verstorben? Das ist für alle Hinterbliebenen eine belastende Situation. Die Beerdigung muss organisiert und an vieles andere gedacht werden – und das, obwohl die Trauer an erster Stelle steht und man eigentlich gar keinen Kopf hat für die Organisation der Trauerfeier. 

Davon abgesehen ist Sterben in Deutschland eine ziemlich teure Angelegenheit. Kaum eine Beerdigung kostet deutlich weniger als 10.000 Euro – das ist eine recht ordentliche Summe, welche oftmals von den Hinterbliebenen alleine gestemmt werden muss. Um zu vermeiden, dass die Nachfolgen für die eigene Beerdigung finanziell aufkommen müssen, ist es sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Die Summe ist flexibel wählbar und mit dem Betrag können Kosten für das Beerdigungsinstitut, die Trauerfeier, die Miete des Grabes und den Grabstein beglichen werden. Das sorgt dafür, dass die Angehörigen in dieser Situation nicht auch noch mit Kosten belastet werden. Man sollte also, um das zu verhindern, schon zu Lebzeiten darüber nachdenken, rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

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