Du willst heiraten oder bist bereits verheiratet und denkst darüber nach, einen Ehevertrag abzuschließen, falls ihr euch trennen solltet oder es zu einem Todesfall kommt? Ein Ehevertrag kann in einigen Fällen sinnvoll sein – welche das sind und welche Fallen es dabei zu beachten gibt, das erfährst du im nachfolgenden Artikel.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

  • Was ist ein Ehevertrag?
  • Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
  • Wie sieht es aus, wenn Kinder im Spiel sind?
  • Was regelt ein Ehevertrag?
  • Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
  • Worauf sollte man besonders beim Aufstellen eines Vertrags achten?
  • Was gehört nicht in einen Ehevertrag?

Jede zweite Ehe wird geschieden

Das ist eine Tatsache, die wohl keiner gerne hören will, wenn er plant, zu heiraten. Es bringt aber auch nichts, die Augen davor zu verschließen. Es kann also grundsätzlich jeden treffen – die Folgen sind teilweise katastrophal, vor allem, wenn Kinder im Spiel sind. Mütter und Väter sind danach oftmals finanziell benachteiligt oder sogar am Rande des Ruins. Um das zu umgehen, ist es nicht verkehrt, sich rechtzeitig vorher Gedanken zu machen.

Genau dann, wenn, mit dem Partner oder der Partnerin nicht mehr möglich ist, vernünftig zu kommunizieren, kann ein Ehevertrag hilfreich sein.

Ehevertrag mit Familie und Kindern.

Was ist ein Ehevertrag?

Es heißt zwar vor dem Traualtar: Bis dass der Tod euch scheidet, aber sehr oft ist es auch schon viel früher der Fall, dass sich Eheleute nichts mehr zu sagen haben und demzufolge eine Trennung wollen. Im Ehevertrag wird geregelt, wie die Ehe, aber auch die Scheidung privatrechtlich ausgestaltet wird. Zwar gibt der Staat gewisse Vorgaben, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, ob diese im Einzelfall aber zufriedenstellend für alle Parteien sind, muss jeder individuell entscheiden. 

Zugewinngemeinschaft

Die gesetzliche Regelung sieht, falls es keinen Ehevertrag gibt, eine Zugewinngemeinschaft vor. Das ist zwar einerseits sinnvoll, kann aber manchmal auch ziemlich unfair sein.

Jeder der Ehepartner darf dabei sein Anfangsvermögen behalten, was ihm schon vor der Ehe gehört und was ihm während der Ehe geschenkt oder vererbt wurde. Aber: der Vermögenszuwachs während der Ehe wird bei der Scheidung geteilt. Das heißt, alle Erträge, die während der Ehe erwirtschaftet werden, teilen sich dann durch 2.

Vor allem, wenn einer der beiden Partner selbständig ist oder ein Unternehmen besitzt, muss er im Falle der Scheidung an den Partner auszahlen. Das kann so weit gehen, dass der Geschäftsführer sein Unternehmen schließen muss.

Wenn einer der beiden Partner ein Haus erbt, das während der folgenden Jahre an Wert gewinnt, hat auch hierbei der Partner Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns. Auch wenn einer der beiden Ehepartner zu Beginn der Ehe verschuldet ist, birgt die Zugewinngemeinschaft Risiken.

Oftmals ist es nach der Scheidung sehr aufwendig und kompliziert, den Zugewinnausgleich zu berechnen, weil man nicht immer eindeutig nachvollziehen kann, von wem welches Vermögen kam. Dann wiederum braucht man das Gutachten eines Sachverständigers.

Der Vorteil wiederum liegt daran, dass die Vermögen getrennt bleiben. Jeder haftet für seine eigenen Schulden und Verbindlichkeiten. Kommt es zu einer Trennung und es sind Kinder im Spiel, bekommt der Partner, der weniger verdient hat, einen Ausgleich, auch wenn er weniger finanziell dazu beigetragen hat.

Wenn Kinder im Spiel sind

Mit Kindern gilt der Versorgungsausgleich. Auch dieser hat seine Tücken, auch wenn er sich zuerst einmal fair anhört. Der Teufel steckt im Detail. Bei einer Trennung muss der Mann 3 Jahre nach Geburt des Kindes Trennungsunterhalt zahlen. Danach muss die Mutter zumindest teilweise arbeiten und es fällt der nacheheliche Unterhalt weg.

Das ist dann nicht fair, wenn die Mutter aufgrund der Kinderbetreuung einen gut bezahlten Job aufgegeben hat und keine ähnliche Tätigkeit mehr finden kann.

Ehevertrag regeln.

Was regelt ein Ehevertrag?

Die Ausgestaltung des Ehevertrags kann das Ehepaar weitgehend bestimmen. In den meisten Fällen dient der Ehevertrag dazu, den vorgesehenen Zugewinnausgleich zu vermeiden und anderweitig zu regeln. Es gibt aber auch noch eine ganze Reihe an weiteren Vereinbarungen, die im Ehevertrag festgelegt werden können. In einem Ehevertrag kannst du folgende Punkte regeln:

Gütertrennung oder modifizierter Zugewinn

Damit lassen sich eventuelle Ungerechtigkeiten der Zugewinngemeinschaft ausschalten. Es sind außerdem spezielle Vereinbarungen möglich, wonach Unternehmen oder geerbte Immobilien außen vor bleiben.

Versorgungsausgleich

Im Ehevertrag kann ein Versorgungsausgleich einfach ausgeschlossen oder modifiziert werden.

Unterhalt

Paare können in ihrem Ehevertrag Regelungen zu Unterhaltszahlungen treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichend sind. Wenn nur einer der beiden Partner arbeitet, muss der Mehr-Verdienende oder Allein-Verdienende seinem Ex-Ehepartner Unterhalt zu zahlen. Im Ehevertrag kann festgehalten werden, welche Höhe und welche Dauer hier zum Tragen kommen. 

Private Vorstellungen

Auch private Vorstellungen zur Ehe können in einem Ehevertrag festgehalten werden. Dazu gehören Kinderwunsch, Zusammenleben oder Fremdgeh-Klauseln. Allerdings lassen sich private Klauseln kaum bis gar nicht vor Gericht durchsetzen. Wird beispielsweise im Vertrag der Kinderwunsch festgeschrieben und einer der Partner überlegt es sich anders, kann nicht gerichtlich dagegen vorgegangen werden. Nur könnte sich dann unter Umständen eine Scheidung einfacher gestalten. 

Altersvorsorge

Falls nur einer der beiden Partner arbeitet, wirkt sich das negativ auf die Altersvorsorge des nicht arbeitenden Partners aus. Hier könnte festgehalten werden, ob der arbeitende Partner regelmäßig Geld für den nicht verdienenden zur Seite legen muss oder für ihn eine private Rentenversicherung abschießt. Somit kann einer Altersarmut im Falle einer Scheidung vorgebeugt werden. 

Erbrechtliche Angelegenheiten

Wenn einer der beiden Partner Wertgegenstände erbt, kann im Ehevertrag festgehalten werden, dass beide Panter Alleinerbe sind. Interessant kann das auch sein bei Selbständigkeit mit eigenem Betrieb. Es ist dann sowohl möglich, dass der Ehepartner alleiniger Erbe wird oder aber gänzlich vom Erbe ausgeschlossen wird. 

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Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Es gibt Konstellationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.

  • Einer der Partner ist selbständig oder hat eine Firma
  • Beide sind voll berufstätig und haben keine Kinder
  • Einer der Partner bringt Kinder aus einer vorherigen Partnerschaft mit in die Ehe
  • Die Partner haben unterschiedliche Nationalität oder wollen ins Ausland umziehen
  • Der Verdienst der beiden Partner unterscheidet sich deutlich 

Worauf sollte man beim Aufstellen eines Ehevertrags besonders achten?

Wichtig ist, dass der Ehevertrag etwa alle 10 Jahre auf seine Gültigkeit und Aktualität überprüft wird.

Zuerst einmal solltest du dir aber überlegen, ob ein Ehevertrag in eurem Fall sinnvoll ist. Eine Beratung beim Anwalt oder Notar ist dringend zu empfehlen. Die Kosten können sich lohnen. Ein Ehevertrag muss vom Notar beglaubigt werden, daher ist der Gang zum Notar ohnehin zwingend erforderlich.

Ein Ehevertrag ist also nicht zwangsläufig für alle Paare die ideale Lösung. Wer zu Beginn seiner Partnerschaft kaum Vermögen hat, der kommt meistens gut ohne einen Vertrag aus. 

Was gehört nicht in einen Ehevertrag?

Ausgeschlossen im Ehevertrag sind

  • Sittenwidrige Vereinbarungen
  • Verabredungen über den Vorsorgeausgleich, bei denen der Versicherungsträger benachteiligt wird oder die innerhalb eines Jahres vor der Scheidung abgeschlossen wurden
  • Unterhaltsvereinbarungen, wenn die Bedürftigkeit einer der Partner absehbar war
  • Ein Trennungsunterhalt kann im Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden

Ehevertrag anpassen

Ein Ehevertrag kann immer geschlossen werden, auch während der Ehe und sogar noch kurz vor der Scheidung. Außerdem kann der Ehevertrag jederzeit während der Ehe den neuen Lebenssituationen angepasst werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Kinder geboren werden oder einer die Partner sich selbstständig macht. Wichtig: Beide Ehepartner müssen der Änderung zustimmen. Einer allein kann den Vertrag nicht ändern.

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