Versicherungen sind teilweise ganz schön teuer und die Frage, welche davon in der Steuererklärung absetzbar ist, ist berechtigt. Vielen ist die Tatsache, dass man Versicherungen überhaupt von der Steuer absetzen kann, gar nicht bekannt. Dabei kann sich das wirklich richtig lohnen.

Es gibt dabei eine Faustregel: der Gesetzgeber definiert Kosten bei der Lebensführung, die unvermeidbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, als Sonderausgaben und deswegen auch steuerlich begünstigt. Das bedeutet, sie sind von der Steuer absetzbar. Generell wird hier aufgeteilt in die zwei Bereiche: zum einen Vorsorgeleistungen und zum anderen Berufsleben bzw. Ausbildung. Alles, was hier an Versicherungen anfällt, kann eingetragen und abgesetzt werden.

Sachversicherungen hingegen, die grundsätzlich auch vermeidbar wären, nicht der Vorsorge dienen und auch nicht zwingend erforderlich sind, um die Ausübung des Berufs zu ermöglichen, können nicht abgesetzt werden.

So weit, so gut. Jetzt geht es aber noch um Details, um genau zu wissen, was, wie und wo konkret angegeben werden kann.

Es gibt unzählige Versicherungen, die bei der Steuererklärung eingereicht werden können.

Versicherungen, die man in der Steuererklärung absetzen

Zu den Versicherungen, die abgesetzt werden können, zählen also:

Allerdings gibt es für Aufwendungen zur Altersvorsorge eine Obergrenze. Diese liegt derzeit bei ca. 25.000 Euro für Ledige und bei ca. 50.000 Euro für Verheiratete.

Weiterhin abgesetzt werden kann die Riester-Rente.

Und zwar pro Jahr bis zu einer Höchstgrenze von 2100 Euro. Dies kann so in die Steuererklärung eingetragen werden. Es gehören dazu nicht nur die Beiträge, die der Versicherte selbst einbezahlt, sondern auch die Zulage vom Staat.

In einer anderen Gruppe fallen sonstige Vorsorgeaufwendungen, die ebenfalls abgesetzt werden können. Das sind unter anderem

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung
  • Krankenzusatz- und Krankentagegeldversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Risiko- und Kapitallebensversicherung
  • Haftpflicht- und Kfz Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung für die Freizeit
  • Auslandskrankenreiseversicherung
  • Zahnzusatzversicherung

Hinzu kommen noch die beruflichen Versicherungspolicen:

  • Unfallversicherung – der Anteil für den Bereich Arbeit
  • Berufshaftpflicht
  • Rechtsschutz für die Arbeit

Es sind also doch einige Versicherungen, bei denen es möglich ist, sie in der Steuererklärung anzugeben. Es kann sich durchaus lohnen, hier über die genauen Möglichkeiten im Bild zu sein!

Insgesamt können hier vom Versicherungsnehmer allerdings nur geringe Beträge geltend machen: 1900 Euro bzw. 2800 Euro beträgt die Obergrenze und leider ist dieser Höchstbetrag aufgrund von Pflegeversicherung und Krankenversicherung damit schon erreicht.

Müssen Versicherungen bei der Steuererklärung nachgewiesen werden?

Nein, das müssen sie dann nicht, wenn diese auf dem Lohnsteuerbescheid eingetragen und ersichtlich sind. Bei allen anderen Versicherungen darf nur das abgesetzt werden, was auch wirklich bezahlt wurde. Das Finanzamt benötigt dann meistens nicht nur die Rechnung, sondern will häufig auch die Kontoauszüge sehen.

Generell gilt: je höher die Ausgaben für Versicherungen sind, die beim Finanzamt angegeben werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt nachfragt. Es ist also wichtig, alle Nachweise gut aufzubewahren.

Wo werden die Versicherungen bei der Steuererklärung eingetragen?

Die meisten Versicherungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand bei der Einkommensteuererklärung eingetragen.

Für die Mehrzahl der Versicherungen gilt: sie werden in der Anlage Vorsorgeaufwand bei der Einkommensteuererklärung eingetragen. Berufliche Versicherungssummen, also Versicherungen gegen berufliche Gefahren hingegen werden immer unter Werbungskosten angegeben. Hierbei handelt es sich um die Anlage N in der Steuererklärung.

Tipp: Die Höchstgrenze ist ziemlich niedrig und ist meistens schnell ausgeschöpft. Daher ist es sinnvoll, darauf zu achten, ob ein beruflicher Bezug zu den Versicherungen hergestellt werden kann. Dann nämlich können diese möglicherweise auch als Werbungskosten geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung, die das Thema Arbeitsrecht beinhaltet.

Welche Versicherungen können nicht abgesetzt werden?

Wie eingangs erwähnt, können all jene Versicherungen, die nichts mit der Erwerbsfähigkeit im weitesten Sinne zu tun haben, nicht abgesetzt werden. Dazu zählen

  • Mietrechtsschutzversicherung
  • Private Rechtsschutzversicherung
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz Kaskoversicherung
  • Bei der privaten Rentenversicherung die Kapitalanlage Produkte 
  • Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1. 2005 abgeschlossen wurden
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung

Bei letzterer werden die Beträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen, weswegen sie nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Es gibt hier übrigens auch Ausnahmen: wer zuhause ein Arbeitszimmer hat, kann die Hausratversicherung nämlich doch absetzen, zumindest anteilig.

Noch Fragen oder Unklarheiten?

Ganz einfach ist die Sache mit dem Absetzen nicht. Wenn Sie Fragen zu Details haben, kannst du dich gerne an unsere Versicherungsberater wenden, die dir gerne weiterhelfen. Es kann sich jedenfalls lohnen, alle Möglichkeiten und Details zu kennen, die der Gesetzgeber vorgibt, unter Umständen lässt sich damit einiges an Geld sparen.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen und ist eines der größten, existenziellen Risiken im Leben. Wer so erkrankt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss in der Regel finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Es gibt zwar eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die aber als Schutz allein meistens nicht ausreichend ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente und befreit dich außerdem von den Beiträgen. Sie kann sogar in der Pflegeversicherung integriert werden.

Übrigens gilt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung: je früher sie abgeschlossen wird, desto geringer fallen die Beträge aus.

Du solltest also nicht zu lange zögern. Frage gerne noch heute bei uns nach einem für dich passenden Modell. Außerdem kannst du auch diese Versicherung in der Steuer geltend machen und sparst somit bares Geld.

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